GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER („AGB“)

1. DEFINITIONEN UND INTERPRETATION

1.1 In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln:

Verbundene Person: bezeichnet jede Person, die (im Sinne der Abschnitte 1122 bis 1124 einschließlich des Corporation Tax Act 2010) mit dem Kunden oder einem Konzernunternehmen verbunden ist; 

Geschäftstag: ein Tag außer Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind;

Klient: jede Person, die LLP schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt hat, dass es sich um ein Einkaufsunternehmen handelt und sich mit der Einhaltung dieser Bedingungen einverstanden erklärt; 

Gebühr: eine vom Kunden an LLP zu zahlende Gebühr gemäß Absatz 2.2;

Gruppenunternehmen: jedes direkte oder indirekte Mutterunternehmen des Kunden und jedes direkte oder indirekte Tochterunternehmen eines solchen Mutterunternehmens;

Dienstleistungen: die Übermittlung und Bekanntgabe von Einzelheiten (einschließlich der Adresse) einer oder mehrerer Immobilien durch LLP an den Kunden;

Mutterunternehmen: hat die Bedeutung, die ihm im Companies Act 2006 in seiner geänderten, neu formulierten und neu in Kraft gesetzten Fassung gegeben wird;

Parteien: Mandant und LLP, jeweils a Party;

Eigenschaften: Immobilien, für die LLP gegenüber dem Kunden Gelegenheit zum Erwerb identifiziert hat, jeweils a Eigentum;

Tochterunternehmen: hat die Bedeutung, die ihm im Companies Act 2006 in seiner geänderten, neu formulierten und neu in Kraft gesetzten Fassung gegeben wird;

1.2 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder nicht).

1.3 Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, umfassen Wörter im Singular auch den Plural und im Plural auch den Singular.

1.4 Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst auch deren persönliche Vertreter, Nachfolger und zulässige Bevollmächtigte.

1.5. Ein Verweis auf einen Absatz bezeichnet einen Absatz dieser Bedingungen.

1.6 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis darauf in der jeweils geänderten, erweiterten oder neu in Kraft getretenen Fassung und umfasst alle untergeordneten Gesetze, die jeweils im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen werden.

2. DIENSTLEISTUNGEN UND GEBÜHREN

2.1 LLP kann dem Kunden die Dienste von Zeit zu Zeit anbieten.

2.2 Als Gegenleistung für die Dienstleistungen verpflichtet sich der Kunde, an LLP eine Gebühr von 1,51 TP4T zzgl. MwSt. zu zahlen (vorbehaltlich einer Mindestgebühr von 10.000 £ zzgl. MwSt.) entweder (i) des Kaufpreises (ohne MwSt.) einer Immobilie oder ( ii) ein Betrag in Höhe des Kaufpreises einer juristischen Person, die Eigentum an Immobilien besitzt, zuzüglich aller Schulden dieser juristischen Person zum Zeitpunkt des Austauschs von Verträgen für deren Erwerb, in Bezug auf die (a) ein Kunde, (b) ein Gruppenunternehmen , (c) eine verbundene Person oder (d) jede Person, die Informationen in Bezug auf dieses Eigentum als direkte oder indirekte Folge eines Verstoßes des Kunden gegen Abschnitt 6.1 erhalten hat, hat einen Vertragsaustausch für dessen Erwerb eingeleitet.

2.3 Jede Gebühr ist vom Kunden entweder (a) am Datum des Abschlusses der betreffenden Akquisition oder (b) zwei Kalendermonate nach dem Austausch der Verträge für die entsprechende Akquisition, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, zu zahlen. Jede Einzelperson, die diesen Bedingungen für und im Namen des Kunden zugestimmt hat, akzeptiert und stimmt zu, dass sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung jeder Gebühr haftet.

3. HAFTUNG

3.1 Abgesehen von Verlusten, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden können, haftet LLP unter keinen Umständen für:

3.1.1 alle Kosten, Schäden, Ansprüche oder Verluste, die dem Kunden entstehen oder ihm direkt oder indirekt aus dem direkten oder indirekten Erwerb einer Immobilie entstehen; oder

3.1.2 jegliche tatsächliche oder angebliche indirekte Verluste oder Folgeschäden, wie auch immer sie entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verlust von Gewinnen, erwarteten Gewinnen, Ersparnissen, Geschäften oder Chancen, Verlust von Bekanntheit, Reputation, Goodwill oder Gelegenheit zur Verbesserung des Rufs oder jede andere Art von wirtschaftlichem Verlust.

3.1.1 Alle von LLP in Bezug auf die Immobilien bereitgestellten Informationen dienen nur zu Orientierungszwecken und dürfen vom Kunden nicht als verlässlich angesehen werden. LLP gibt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen oder der Eignung, des Preises, des Wertes oder des Zustands oder der damit verbundenen Rechte oder Einschränkungen eines Eigentums.

4. KÜNDIGUNG

4.1 Der Kunde kann die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung durch eine schriftliche Mitteilung an LLP kündigen. Der Kunde muss keine Gebühr für die Immobilie zahlen, deren Einzelheiten dem Kunden am und/oder nach dem Datum des Erhalts einer solchen Mitteilung mitgeteilt werden von LLP.

5. ZAHLUNGEN

5.1 Wenn der Kunde eine gemäß diesen Bedingungen an LLP geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, kann der Kunde alle Dienstleistungen aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist, und der Kunde muss auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 4% pro Jahr zahlen von Zeit zu Zeit über dem Basiszinssatz der Barclays Bank liegen. Diese Zinsen fallen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob vor oder nach dem Urteil. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag.

5.2 Alle gemäß diesen Bedingungen an LLP geschuldeten Beträge sind in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung zu zahlen, mit Ausnahme eines gesetzlich vorgeschriebenen oder ausdrücklich in diesen Bedingungen festgelegten Abzugs oder Einbehalts von Steuern.

6. VERTRAULICHKEIT

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die LLP dem Kunden im Zusammenhang mit Immobilien und der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, vertraulich zu behandeln und diese Informationen jeweils nur im erforderlichen Umfang an seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und professionellen Berater weiterzugeben Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien durch den Kunden.

6.2 Absatz 6.1 gilt nicht für die Offenlegung von Informationen, die gesetzlich oder durch ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Regulierungsbehörde offengelegt werden müssen, oder für Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, sofern dies nicht auf einen Verstoß gegen Absatz 6.1 zurückzuführen ist oder wie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.

6.3 Der Kunde stellt LLP auf Verlangen von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Ansprüchen, Kosten, Ausgaben und Gebühren frei, die LLP infolge eines Verstoßes des Kunden gegen Absatz 6.1 entstehen.

7. HINWEISE

7.1 Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an eine Partei gemäß oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind (i) persönlich oder per vorfrankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag an (im) zuzustellen im Fall von LLP) 7 Stratford Place, London W1C 1AY oder eine andere Adresse einer Partei, die diese Partei der anderen mitteilen kann, oder (ii) per E-Mail gesendet an (im Fall von LLP)  invest@singervielle.co.uk oder eine andere Adresse einer Partei, die diese Partei der anderen gemäß diesem Absatz 7.1 mitteilen kann.

7.2 Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung gilt als ordnungsgemäß eingegangen (i) bei persönlicher Zustellung mit der Unterschrift einer Lieferquittung, (ii) bei Versand per frankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe oder zu dem vom Zustelldienst erfassten Zeitpunkt oder (iii) bei Versand per E-Mail nach Bestätigung einer vollständigen und erfolgreichen Übermittlung an die dann aktuelle E-Mail-Adresse der betreffenden Partei.

7.3 Dieser Absatz 7 gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegebenenfalls eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Methode der Streitbeilegung. 

  1. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Zugriff auf die Websites oder Teile davon auszusetzen oder zu beenden, wenn wir nach unserem alleinigen Ermessen der Ansicht sind, dass Sie gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen. Wenn Ihr Zugriff gesperrt oder beendet wurde, ist es Ihnen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet, erneut auf die Websites zuzugreifen.
  2. Sie werden die Websites nur für die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke nutzen und nicht auf die Websites zugreifen oder die von ihnen gesammelten Informationen zum Versenden unerwünschter E-Mails verwenden.

8. Abtretung und sonstige Geschäfte verboten

Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LLP keine oder alle seiner Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, Unteraufträge vergeben, Unteragenten oder Delegierte ernennen, ein Treuhandverhältnis eröffnen oder auf andere Weise damit umgehen.

9. GESAMTE VEREINBARUNG

Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen und erlöschen alle früheren Entwürfe, Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf den Gegenstand dieser Bedingungen beziehen. Die Parteien erkennen jeweils an, dass sie sich beim Abschluss dieser Bedingungen nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (ob vorsätzlich oder fahrlässig abgegeben) verlassen, die nicht in diesen Bedingungen dargelegt sind.

10. VARIATION

Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und zwischen den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) vereinbart wurden.

11. VERZICHT

Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in diesen Bedingungen oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels . Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.

12. RECHTE UND RECHTSMITTEL

Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel gelten zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.

13. GERICHTSSTAND

Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

14. Abfindung

14.1 Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als im Mindestmaß geändert, das erforderlich ist, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jegliche Änderung oder Löschung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß diesem Absatz hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.

14.2 Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und zwar im größtmöglichen Umfang , das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis erzielt.

15. RECHTE DRITTER

15.1 Die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von LLP haben das Recht, jede dieser Bedingungen durchzusetzen.

15.2 Vorbehaltlich Absatz 15.1 hat eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Bedingungen ist, gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 keine Rechte zur Durchsetzung dieser Bedingungen.

15.3 Die Rechte der Parteien, diese Bedingungen zu kündigen, zurückzutreten oder Änderungen, Verzichtserklärungen oder Vergleiche zu vereinbaren, unterliegen nicht der Zustimmung einer anderen Person.

16. ANWENDBARES RECHT

Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.

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*Hinweis: Je nach Gebiet kann es zu Abweichungen kommen.

clicktopurchase® verwendet Hash- und Verschlüsselungstechnologie als Teil der Erstellung des Transaktions-Audit-Trails; diese wird dann in der clicktopurchase® Blockchain erfasst.

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