MARKTCHANCEN – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER („Bedingungen“)
1. DEFINITIONEN UND INTERPRETATION
1.1. Für diese Bedingungen gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln:
Geschäftstag: ein Tag außer Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind;
Klient: jede juristische oder natürliche Person, die sich mit diesen Bedingungen einverstanden erklärt, sei es durch Ankreuzen des elektronischen Annahmefelds auf der Market Opportunities Plattform von LLP, durch schriftliche Bestätigung (einschließlich per E-Mail oder unterzeichnetem Brief) oder durch eine andere gemäß Absatz 2.4 unten anerkannte Annahmemethode.
Verbundene Person: bezeichnet jede Person, die (im Sinne der Abschnitte 1122 bis 1124 einschließlich des Corporation Tax Act 2010) mit dem Kunden oder einem Konzernunternehmen verbunden ist;
Gebühr: eine vom Kunden an LLP zu zahlende Gebühr gemäß Absatz 2.2;
Gruppenunternehmen: jedes direkte oder indirekte Mutterunternehmen des Kunden und jedes direkte oder indirekte Tochterunternehmen eines solchen Mutterunternehmens;
Dienstleistungen: die Übermittlung und Bekanntgabe von Einzelheiten (einschließlich der Adresse) einer oder mehrerer Immobilien durch LLP an den Kunden;
Mutterunternehmen: hat die Bedeutung, die ihm im Companies Act 2006 in seiner geänderten, neu formulierten und neu in Kraft gesetzten Fassung gegeben wird;
Parteien: Mandant und LLP, jeweils a Party;
Eigenschaften: Immobilien, für die LLP gegenüber dem Kunden Gelegenheit zum Erwerb identifiziert hat, jeweils a Eigentum;
Tochterunternehmen: hat die Bedeutung, die ihm im Companies Act 2006 in seiner geänderten, neu formulierten und neu in Kraft gesetzten Fassung gegeben wird;
LLP: bedeutet Singer Vielle 2 LLP (Partnerschaftsnummer OC308924)
1.2. Der Begriff „Person“ umfasst natürliche Personen, juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereinigungen (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen).
1.3. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural ein und umgekehrt.
1.4. Bezugnahmen auf eine Partei umfassen auch deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger.
1.5. Bezugnahmen auf Absätze beziehen sich auf Absätze dieser Bedingungen.
1.6. Bezugnahmen auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung, einschließlich aller Änderungen, Erweiterungen und Neufassungen, und umfassen auch alle auf Grundlage dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassenen Rechtsvorschriften.
2. DIENSTLEISTUNGEN UND GEBÜHREN
2.1. LLP kann dem Kunden die Dienstleistungen von Zeit zu Zeit anbieten.
2.2. Als Gegenleistung für die Dienstleistungen verpflichtet sich der Auftraggeber, an LLP eine Gebühr von 1,51 £ TP4T zuzüglich Mehrwertsteuer (mindestens jedoch 10.000 £ zuzüglich Mehrwertsteuer) zu zahlen, die entweder (i) dem Kaufpreis (netto nach MwSt.) einer Immobilie oder (ii) einem Betrag in Höhe des Kaufpreises einer juristischen Person, die Eigentümerin einer Immobilie ist, zuzüglich aller Schulden dieser juristischen Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über deren Erwerb entspricht, sofern (A) der Auftraggeber, (B) ein Konzernunternehmen, (C) eine verbundene Person oder (D) eine Person, die aufgrund eines direkten oder indirekten Verstoßes des Auftraggebers gegen Ziffer 6.1 Informationen über diese Immobilie erhalten hat, einen Vertrag über deren Erwerb abgeschlossen hat.
2.3. Die jeweilige Gebühr ist vom Auftraggeber spätestens am Tag des Abschlusses des jeweiligen Erwerbs oder zwei Kalendermonate nach Vertragsabschluss für den jeweiligen Erwerb zu entrichten. Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist wesentlich.
2.4. PERSÖNLICHE HAFTUNG DER PERSON, DIE DIESE BEDINGUNGEN ANNEHMT:
2.4.1. JEDE PERSON, DIE DIESE BEDINGUNGEN FÜR UND IM NAMEN DES KUNDEN AKZEPTIERT – OB DURCH ANKREUZEN DES ELEKTRONISCHEN AKZEPTANZKÄSTES AUF DER MARKET CHPORTUNITIES-PLATTFORM DER LLP, PER E-MAIL-BESTÄTIGUNG, PER UNTERZEICHNUNG EINES UNTERSCHRIEBENEN BRIEFES ODER AUF EINE ANDERE ART DER ANNAHME – ERKLÄRT SICH AUSDRÜCKLICH IN IHRER PERSÖNLICHEN PERSON DAMIT EINVERSTANDEN, MIT DEM KUNDEN GESAMT UND GESAMTSUMME ZU HAFEN FÜR:
A. DIE ZAHLUNG ALLER GEMÄSS DIESEN BEDINGUNGEN FÄLLIGEN GEBÜHREN; UND
B. ALLE ANDEREN BETRAG, DIE DER KUNDE DER LLP GEMÄSS DIESEN BEDINGUNGEN ZAHLT.
2.4.2. Diese persönliche Haftung besteht zusätzlich zur Haftung des Auftraggebers und schränkt diese weder ein noch mindert sie sie. Der Auftraggeber akzeptiert diese persönliche Haftung als wesentliche Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen durch die Kanzlei und bestätigt, dass er die Möglichkeit hatte, vor Annahme dieser Bedingungen unabhängigen Rechtsrat einzuholen.
3. HAFTUNG
3.1. Außer für Verluste, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können, haftet LLP unter keinen Umständen für:
3.2. sämtliche Kosten, Schäden, Ansprüche oder Verluste, die dem Kunden direkt oder indirekt aus dem direkten oder indirekten Erwerb einer Immobilie entstehen; oder
3.3. jeglicher tatsächlicher oder angeblicher indirekter Schaden oder Folgeschaden, gleich aus welchem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, erwarteten Gewinn, Einsparungen, Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Bekanntheit, Ruf, Firmenwert oder Möglichkeiten zur Verbesserung des Rufs oder jede andere Art von wirtschaftlichem Schaden.
3.4. Sämtliche von LLP bereitgestellten Informationen zu den Immobilien dienen lediglich der Orientierung und dürfen vom Kunden nicht als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. LLP übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen oder für die Eignung, den Preis, den Wert oder den Zustand einer Immobilie sowie für die damit verbundenen Rechte oder Beschränkungen.
4. KÜNDIGUNG
Der Kunde kann die Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag durch schriftliche Mitteilung an LLP beenden. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung einer Gebühr für Immobilien verpflichtet, deren Einzelheiten ihm am oder nach dem Datum des Eingangs dieser Mitteilung bei LLP mitgeteilt werden.
5. ZAHLUNGEN
5.1. LLP stellt dem Kunden für jede Gebühr und jeden anderen gemäß diesen Bedingungen fälligen Betrag eine Rechnung aus. Die Zahlung jeder Rechnung ist mit deren Erhalt durch den Kunden fällig. Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist eine wesentliche Bedingung dieser Bedingungen.
5.2. Wenn der Kunde eine an LLP gemäß diesen Bedingungen geschuldete Zahlung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung von LLP leistet (die “Fälligkeitsdatum“) dann, unbeschadet etwaiger anderer Rechte oder Rechtsmittel, die LLP zur Verfügung stehen:
5.2.1. LLP kann sämtliche Dienstleistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen;
5.2.2. Der Kunde hat auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem Gesetz über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen) von 1998 (in der jeweils gültigen Fassung) zu zahlen. Die Zinsen werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung des überfälligen Betrags, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einem Urteil erfolgt, täglich berechnet. Der Kunde hat LLP auf Verlangen alle angemessenen Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwalts-, Gerichts- und Inkassogebühren) zu erstatten, die LLP im Zusammenhang mit der Beitreibung des überfälligen Betrags vom Kunden entstehen. Jeder nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlte Betrag stellt ab diesem Datum eine sofort fällige und unbestrittene Forderung des Kunden an LLP dar. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei diesem Betrag um eine feststehende und unanfechtbare Summe handelt, deren Höhe weder angefochten noch aufgerechnet oder weiter beziffert werden kann.
5.3 Alle LLP gemäß diesen Bedingungen geschuldeten Beträge sind vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt zu zahlen, mit Ausnahme von Abzügen oder Einbehalten von Steuern, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder in diesen Bedingungen ausdrücklich anders festgelegt sind.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die LLP dem Kunden im Zusammenhang mit Immobilien und der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, vertraulich zu behandeln und diese Informationen jeweils nur im erforderlichen Umfang an seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und professionellen Berater weiterzugeben Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien durch den Kunden.
6.2. Absatz 6.1 gilt nicht für die Offenlegung von Informationen, deren Offenlegung gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist, oder für Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, es sei denn, die Offenlegung beruht auf einem Verstoß gegen Absatz 6.1 oder wurde zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.
6.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, LLP auf Verlangen von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Ansprüchen, Kosten, Auslagen und Gebühren freizustellen und schadlos zu halten, die LLP aufgrund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Ziffer 6.1 entstehen.
7. HINWEISE
7.1. Jegliche Mitteilung oder sonstige Kommunikation an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen muss schriftlich erfolgen und (i) persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein oder einem anderen Zustelldienst für den nächsten Werktag an (im Falle einer LLP) Waverley House, 9 Noel Street, London W1F 8GQ oder eine andere Adresse einer Partei, die diese der anderen Partei mitteilt, übergeben werden oder (ii) per E-Mail an (im Falle einer LLP) gesendet werden. invest@singervielle.co.ukoder eine andere Adresse einer Partei, die diese Partei der anderen gemäß diesem Absatz 7.1 mitteilen kann.
7.2. Mitteilungen oder sonstige Kommunikationen gelten als ordnungsgemäß zugestellt (i) bei persönlicher Übergabe mit der Unterschrift auf dem Empfangsbeleg, (ii) bei Versand per Einschreiben mit Rückschein oder einem anderen Zustelldienst mit Zustellung am nächsten Werktag um 9:00 Uhr am zweiten Werktag nach Aufgabe zur Post oder zu dem vom Zustelldienst aufgezeichneten Zeitpunkt oder (iii) bei Versand per E-Mail mit der Bestätigung einer vollständigen und erfolgreichen Übermittlung an die zu diesem Zeitpunkt aktuelle E-Mail-Adresse des betreffenden Empfängers.
7.3. Dieser Absatz 7 gilt nicht für die Zustellung von Klageschriften oder anderen Dokumenten in einem Gerichtsverfahren oder, soweit anwendbar, in einem Schiedsverfahren oder einem anderen Verfahren zur Streitbeilegung.
8. Abtretung und sonstige Geschäfte verboten
Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LLP keine oder alle seiner Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, Unteraufträge vergeben, Unteragenten oder Delegierte ernennen, ein Treuhandverhältnis eröffnen oder auf andere Weise damit umgehen.
9. GESAMTE VEREINBARUNG
Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Entwürfe, Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf den Gegenstand dieser Bedingungen beziehen. Die Parteien bestätigen, dass sie sich beim Abschluss dieser Bedingungen nicht auf Aussagen, Darstellungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (ob fahrlässig oder nicht) stützen, die nicht in diesen Bedingungen enthalten sind.
10. VARIATION
Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und zwischen den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) vereinbart wurden.
11. VERZICHT
Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in diesen Bedingungen oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels . Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.
12. RECHTE UND RECHTSMITTEL
Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel gelten zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.
13. GERICHTSSTAND
Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
14. Abfindung
14.1. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als in dem minimal erforderlichen Umfang abgeändert, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Abänderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder der betreffende Teil der Bestimmung als gestrichen. Eine Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß diesem Absatz berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.
14.2. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und, soweit möglich, das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung erzielt.
15. RECHTE DRITTER
15.1. Die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von LLP haben das Recht, alle Bestimmungen dieser Bedingungen durchzusetzen.
15.2. Vorbehaltlich Absatz 15.1 hat eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Bedingungen ist, keinerlei Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999, um eine dieser Bedingungen durchzusetzen.
15.3. Die Rechte der Parteien zur Kündigung, zum Rücktritt oder zur Vereinbarung von Änderungen, Verzichten oder Vergleichen im Rahmen dieser Bedingungen bedürfen nicht der Zustimmung einer anderen Person.
16. ANWENDBARES RECHT
Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen.