GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER („AGB“)

1. DEFINITIONEN UND INTERPRETATION

1.1 In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln:

Verbundene Person: bezeichnet jede Person, die (im Sinne der Abschnitte 1122 bis 1124 einschließlich des Corporation Tax Act 2010) mit dem Kunden oder einem Konzernunternehmen verbunden ist; 

Geschäftstag: ein Tag außer Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind;

Klient: jede Person, die LLP schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt hat, dass es sich um ein Einkaufsunternehmen handelt und sich mit der Einhaltung dieser Bedingungen einverstanden erklärt; 

Gebühr: eine vom Kunden an LLP zu zahlende Gebühr gemäß Absatz 2.2;

Gruppenunternehmen: jedes direkte oder indirekte Mutterunternehmen des Kunden und jedes direkte oder indirekte Tochterunternehmen eines solchen Mutterunternehmens;

Dienstleistungen: die Übermittlung und Bekanntgabe von Einzelheiten (einschließlich der Adresse) einer oder mehrerer Immobilien durch LLP an den Kunden;

Mutterunternehmen: hat die Bedeutung, die ihm im Companies Act 2006 in seiner geänderten, neu formulierten und neu in Kraft gesetzten Fassung gegeben wird;

Parteien: Mandant und LLP, jeweils a Party;

Eigenschaften: Immobilien, für die LLP gegenüber dem Kunden Gelegenheit zum Erwerb identifiziert hat, jeweils a Eigentum;

Tochterunternehmen: hat die Bedeutung, die ihm im Companies Act 2006 in seiner geänderten, neu formulierten und neu in Kraft gesetzten Fassung gegeben wird;

1.2 Der Begriff „Person“ umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder nicht).

1.3 Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural und Wörter im Plural den Singular ein.

1.4 Ein Verweis auf eine Partei schließt die persönlichen Vertreter, Nachfolger und zulässigen Zessionare dieser Partei ein.

1.5. Ein Verweis auf einen Absatz bedeutet einen Absatz dieser Bedingungen.

1.6 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf dieses Gesetz oder diese gesetzliche Bestimmung in der jeweils gültigen Fassung und schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die jeweils auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen werden.

2. DIENSTLEISTUNGEN UND GEBÜHREN

2.1 LLP kann dem Kunden die Dienste von Zeit zu Zeit bereitstellen.

2.2 Als Gegenleistung für die Dienstleistungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an LLP eine Gebühr von 1,51 TP4T zuzüglich Mehrwertsteuer (vorbehaltlich einer Mindestgebühr von 10.000 £ zuzüglich Mehrwertsteuer) zu zahlen, und zwar entweder (i) in Höhe des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) einer Immobilie oder (ii) eines Betrags, der dem Kaufpreis einer juristischen Person entspricht, die Eigentümerin einer Immobilie ist, zuzüglich aller Schulden dieser juristischen Person zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge über deren Erwerb, hinsichtlich derer (a) der Kunde, (b) ein Konzernunternehmen, (c) eine verbundene Person oder (d) eine Person, die Informationen in Bezug auf diese Immobilie als direkte oder indirekte Folge eines Verstoßes des Kunden gegen Absatz 6.1 erhalten hat, den Abschluss der Verträge über deren Erwerb vorgenommen hat.

2.3 Jede Gebühr ist vom Kunden entweder (a) am Tag des Abschlusses der jeweiligen Akquisition oder (b) zwei Kalendermonate nach Vertragsabschluss für die jeweilige Akquisition zu entrichten, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Jede Person, die diesen Bedingungen im Namen des Kunden zugestimmt hat, akzeptiert und stimmt zu, dass sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung jeder Gebühr haftet.

3. HAFTUNG

3.1 Mit Ausnahme von Verlusten, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden können, haftet LLP unter keinen Umständen für:

3.1.1 sämtliche Kosten, Schäden, Ansprüche oder Verluste, die dem Kunden direkt oder indirekt aus dem direkten oder indirekten Erwerb einer Immobilie entstehen oder entstehen; oder

3.1.2 jeglicher tatsächlicher oder angeblicher indirekter Verlust oder Folgeverlust, der wie auch immer entstanden ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verlust von Gewinnen, erwarteten Gewinnen, Einsparungen, Geschäften oder Gelegenheiten, Verlust von Werbung, Ansehen, Geschäftswert oder Gelegenheit zur Verbesserung des Ansehens oder jede andere Art von wirtschaftlichem Verlust.

3.1.1 Alle von LLP bereitgestellten Informationen zu den Immobilien dienen ausschließlich der Orientierung und dürfen vom Kunden nicht als verlässlich angesehen werden. LLP übernimmt keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen oder der Eignung, des Preises, des Wertes oder des Zustands der Immobilie bzw. der mit ihr verbundenen Rechte und Beschränkungen.

4. KÜNDIGUNG

4.1 Der Kunde kann die Bereitstellung der hierunter aufgeführten Dienste durch schriftliche Mitteilung an LLP beenden. In diesem Fall ist vom Kunden keine Gebühr für ein Eigentum zu entrichten, dessen Einzelheiten dem Kunden am und/oder nach dem Datum des Eingangs einer solchen Mitteilung durch LLP mitgeteilt werden.

5. ZAHLUNGEN

5.1 Leistet der Kunde eine gemäß diesen Bedingungen geschuldete Zahlung an LLP nicht fristgerecht, kann er sämtliche Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen und hat auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank zu zahlen. Diese Zinsen fallen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil erfolgt. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag.

5.2 Alle gemäß diesen Bedingungen an LLP geschuldeten Beträge sind in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt zu zahlen, mit Ausnahme von Abzügen oder Einbehalten von Steuern, die gesetzlich vorgeschrieben oder in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich festgelegt sind.

6. VERTRAULICHKEIT

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die LLP dem Kunden im Zusammenhang mit Immobilien und der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, vertraulich zu behandeln und diese Informationen jeweils nur im erforderlichen Umfang an seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und professionellen Berater weiterzugeben Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien durch den Kunden.

6.2 Absatz 6.1 gilt nicht für die Offenlegung von Informationen, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder von einem zuständigen Gericht oder einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde offengelegt werden müssen, oder für Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, es sei denn, dies ist das Ergebnis eines Verstoßes gegen Absatz 6.1 oder wurde zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, LLP auf Verlangen von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Ansprüchen, Kosten, Aufwendungen und Gebühren freizustellen, die LLP infolge eines Verstoßes des Kunden gegen Absatz 6.1 entstehen.

7. HINWEISE

7.1 Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an eine Partei gemäß oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind (i) persönlich oder per vorfrankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag an (im) zuzustellen im Fall von LLP) 7 Stratford Place, London W1C 1AY oder eine andere Adresse einer Partei, die diese Partei der anderen mitteilen kann, oder (ii) per E-Mail gesendet an (im Fall von LLP)  invest@singervielle.co.uk oder eine andere Adresse einer Partei, die diese Partei der anderen gemäß diesem Absatz 7.1 mitteilen kann.

7.2 Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung gilt als ordnungsgemäß eingegangen (i) bei persönlicher Zustellung mit der Unterschrift einer Lieferquittung, (ii) bei Versand per frankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe oder zu dem vom Zustelldienst erfassten Zeitpunkt oder (iii) bei Versand per E-Mail nach Bestätigung einer vollständigen und erfolgreichen Übermittlung an die dann aktuelle E-Mail-Adresse der betreffenden Partei.

7.3 Dieser Absatz 7 gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegebenenfalls eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Methode der Streitbeilegung. 

  1. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Zugriff auf die Websites oder Teile davon auszusetzen oder zu beenden, wenn wir nach unserem alleinigen Ermessen der Ansicht sind, dass Sie gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen. Wenn Ihr Zugriff gesperrt oder beendet wurde, ist es Ihnen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet, erneut auf die Websites zuzugreifen.
  2. Sie werden die Websites nur für die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke nutzen und nicht auf die Websites zugreifen oder die von ihnen gesammelten Informationen zum Versenden unerwünschter E-Mails verwenden.

8. Abtretung und sonstige Geschäfte verboten

Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LLP keine oder alle seiner Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, Unteraufträge vergeben, Unteragenten oder Delegierte ernennen, ein Treuhandverhältnis eröffnen oder auf andere Weise damit umgehen.

9. GESAMTE VEREINBARUNG

Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen und erlöschen alle früheren Entwürfe, Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf den Gegenstand dieser Bedingungen beziehen. Die Parteien erkennen jeweils an, dass sie sich beim Abschluss dieser Bedingungen nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (ob vorsätzlich oder fahrlässig abgegeben) verlassen, die nicht in diesen Bedingungen dargelegt sind.

10. VARIATION

Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und zwischen den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) vereinbart wurden.

11. VERZICHT

Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in diesen Bedingungen oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels . Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.

12. RECHTE UND RECHTSMITTEL

Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel gelten zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.

13. GERICHTSSTAND

Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

14. Abfindung

14.1 Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als in dem erforderlichen Umfang geändert, um ihre Gültigkeit, Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit wiederherzustellen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Die Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß diesem Absatz berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen.

14.2 Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, verhandeln die Parteien in gutem Glauben über eine Änderung dieser Bestimmung, sodass diese in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.

15. RECHTE DRITTER

15.1 Die Rechtsnachfolger und Zessionare von LLP haben das Recht, alle Bestimmungen dieser Bedingungen durchzusetzen.

15.2 Vorbehaltlich Absatz 15.1 hat eine Person, die keine Partei dieser Bedingungen ist, gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 keinerlei Rechte zur Durchsetzung dieser Bedingungen.

15.3 Die Rechte der Parteien, diese Bedingungen zu kündigen, aufzuheben oder Änderungen, Verzichtserklärungen oder Vergleiche zu vereinbaren, unterliegen nicht der Zustimmung einer anderen Person.

16. ANWENDBARES RECHT

Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.

Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse ein, die Sie während des Verifizierungsvorgangs verwendet haben.

Käufer-Verifizierungsformular

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Bevor Sie können einreichen A rechtlich bindend Angebot durch Klicken Sie hier, um zu kaufen®, Überprüfung ist erforderlich um zu Geldwäschevorschriften einhaltenBitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus; der Verkaufsagent wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Verifizierungsprozess abzuschließen.

Bitte Veranlassen Sie, dass der Anwalt des Käufers das Geldwäschezertifikat an den Verkaufsagenten zurücksendet.

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