Leitfaden für Käufer und ihre Anwälte in Großbritannien zur Nutzung des Click-to-Purchase-Konzepts
Entwickelt, um Käufern und Verkäufern Komfort, Schnelligkeit, Transparenz und Sicherheit zu bieten.
Das clicktopurchase®-Panel finden Sie in der Online-Objektpräsentation für jedes Objekt, bei dem diese Funktion angeboten wird.
Schritt 1 – Überprüfung der Rechtsdokumente
Die rechtlichen Dokumente können durch Anklicken der Schaltfläche „Rechtliche Dokumente anzeigen“ eingesehen werden.
Schritt 2 – Klarstellung
„Clear Verification“ öffnet ein Online-Formular, das vom Bieter im Namen des Käufers auszufüllen ist. Bitte senden Sie es ab, damit der Makler die erforderlichen Überprüfungen durchführen kann. Im Rahmen des Überprüfungsprozesses bitten wir Sie, den Anwalt des Käufers mit dem Ausfüllen des Formulars zu beauftragen. Geldwäschezertifikat und an den Verkäufer zurückgeben.
Schritt 3 – Ein Angebot abgeben
Falls für eine Immobilie eine Angebotsfrist festgelegt ist, wird dies deutlich angegeben.
Sobald der Verifizierungsprozess abgeschlossen ist, kann der Bieter seine Angaben bestätigen, indem er auf „Angebot abgeben“ klickt und erhält eine Benachrichtigung, die es ihm ermöglicht, ein Online-Angebot zu unterzeichnen.
Wird das Online-Angebot über clicktopurchase® angenommen, kommt zwischen Käufer und Verkäufer sofort ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Die digital signierte Kaufurkunde wird dem Bieter per E-Mail zugesandt. Der Makler oder der Anwalt des Verkäufers teilt umgehend die Bankverbindung für die Anzahlung mit.
Option für die anfängliche Einzahlung
Der Makler kann unter bestimmten Umständen vom Käufer eine Anzahlung verlangen, bevor dieser ein Angebot abgeben kann. Diese Anzahlung dient als Zeichen des Kaufinteresses und wird im Erfolgsfall auf den Kaufpreis angerechnet oder zurückerstattet, falls die Immobilie an einen anderen Käufer verkauft wird.